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Aktuelle Seite: Schritte zur Akkreditierung

1. Entwicklung eines Bildungsangebots

  • Erfragen des regionalen Bedarfs und Fördermöglichkeiten beim jeweiligen Land
  • Konzipierung eines Bildungsangebots gemäß den Anforderungen des Programmplanungsdokuments der Initiative Erwachsenenbildung

2. Ansuchen um Akkreditierung

  • Anmeldung in der Akkreditierungsdatenbank und Anlegen eines neuen Akkreditierungsantrags je Bildungsangebot
  • Ausfüllen der Formulare und Hochladen der nötigen Dokumente (dies kann in beliebig vielen Online-Sitzungen erfolgen)
  • Einreichen des Akkreditierungsansuchens in der Akkreditierungsdatenbank

3. Prüfung des Ansuchens

  • Formale Prüfung: Vollständigkeit der Unterlagen wird von der Geschäftsstelle überprüft
  • Inhaltliche Prüfung: Anerkennungsrichtlinien gemäß des Programmplanungsdokuments werden von der Akkreditierungsgruppe überprüft

4. Antrag auf Förderung

  • Die erfolgreiche Akkreditierung ist Voraussetzung, um beim jeweiligen Land um Förderung anzusuchen. Eine Akkreditierung bedeutet nicht zwingend eine Förderzusage.

5. Fortlaufende Nachakkreditierung

  • Bei wesentlichen Änderungen des Angebots oder des Personals sind diese vom Bildungsträger umgehend zur Nachakkreditierung einzureichen.
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