Das Teilnehmer/innen-Monitoring ermöglicht, die Nachhaltigkeit der Initiative Erwachsenenbildung zu überprüfen. IEB-geförderte Bildungsangebote sind verpflichtend in die Monitoring-Datenbank einzutragen. Die Vollständigkeit der Daten wird zu den Stichtagen 15. Jänner, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober überprüft.
Ziel des Monitorings ist es, Daten zu den soziodemografischen Merkmalen der Teilnehmer/innen, den individuellen Bildungsverläufen, erfolgreichen Abschlüssen sowie etwaigen Abbruchsgründen zu erheben. Dafür erfassen die Bildungsträger die Daten ihrer Kurse und den Teilnehmenden. Diese werden von der Geschäftsstelle halbjährlich anonymisiert ausgewertet (siehe Monitoring-Berichte).
Das Monitoring-Verfahren unterliegt den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Aus diesem Grund sind folgende Verträge abzuschließen, Zustimmungserklärungen zu unterzeichnen bzw. Meldungen abzugeben:
Vereinbarungen mit dem Fördergeber:
Dienstleistervertrag:
Zustimmungserklärungen der Teilnehmer/innen: