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Aktuelle Seite: Was ist das Monitoring?

Monitoring

Das Teilnehmer/innen-Monitoring ermöglicht, die Nachhaltigkeit der Initiative Erwachsenenbildung zu überprüfen. IEB-geförderte Bildungsangebote sind verpflichtend in die Monitoring-Datenbank einzutragen. Die Vollständigkeit der Daten wird zu den Stichtagen 15. Jänner, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober überprüft.

Ziel des Monitorings ist es, Daten zu den soziodemografischen Merkmalen der Teilnehmer/innen, den individuellen Bildungsverläufen, erfolgreichen Abschlüssen sowie etwaigen Abbruchsgründen zu erheben. Dafür erfassen die Bildungsträger die Daten ihrer Kurse und den Teilnehmenden. Diese werden von der Geschäftsstelle halbjährlich anonymisiert ausgewertet (siehe Monitoring-Berichte).

    Datenschutz

    Das Monitoring-Verfahren unterliegt den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Aus diesem Grund sind folgende Verträge abzuschließen, Zustimmungserklärungen zu unterzeichnen bzw. Meldungen abzugeben:

    Vereinbarungen mit dem Fördergeber:

    • Der Fördervertrag enthält einen Vertragspassus zur Mitwirkung am Monitoring.
    • Mittels der "Zustimmungserklärung EB-Einrichtung zur Verwendung von personenbezogenen Daten" erklärt sich der Träger dem Fördergeber gegenüber mit der Verarbeitung von Daten zu Evaluierungs- und Verrechnungszwecken einverstanden.

    Dienstleistervertrag:

    • Ein Dienstleistervertrag zwischen Träger und Datenbankbetreiber wird online beim ersten Einstieg in die Monitoring-Datenbank abgeschlossen.

    Zustimmungserklärungen der Teilnehmer/innen:

    • Eine schriftliche Zustimmungserklärung der Teilnehmer/innen zur Speicherung und Verarbeitung von Daten muss vom Träger eingeholt und aufbewahrt werden (Stammdatenblatt). Der Unterzeichnung der Zustimmungserklärung muss eine verständliche Information über die Verwendung der Daten vorausgehen.
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