Trainer/innen, die im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung als Basisbildner/innen arbeiten wollen, können den Nachweis ihrer Qualifikation auf zwei Wegen erbringen:
Beide Verfahren sind gleichwertig und bestätigen, dass Absolventen/Absolventinnen über die nötigen Kompetenzen gemäß des Qualifikationsprofils Basisbildner/in verfügen, um erwachsenengerechte Lernangebote in IEB-geförderten Basisbildungskursen selbstständig zu planen, durchzuführen, zu begleiten und zu evaluieren.
Übergangsregelung: Vom BMBWF anerkannte „Fachspezifische Ausbildungen für Basisbilder/innen“, Förderperiode 2015-2018 und Folgelehrgänge bis 2022 werden weiterhin bis zum Ende der 4. Programmperiode als Qualifikationsnachweis für Basisbildner/innen anerkannt. Trainer/innen, die in der dritten Programmperiode nach bisherigen Vorgaben anerkannt worden sind, bleiben auch künftig für die IEB anerkannt.
Liegt eine Prüfungsberechtigung des Bildungsträgers vor, gelten die Vorgaben des Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetzes. Trainer/innen müssen durch den Bescheid des zuständigen Ministeriums abgedeckt sein.
Im Falle einer externen Prüfung kann die Qualifikation der Trainer/innen über eine Bestätigung der Landesschulbehörde, ein abgeschlossenes Lehramtsstudium oder eine dem wba-Zertifikat entsprechende erwachsenenpädagogische Ausbildung nachgewiesen werden. Für einzelne Kompetenzfelder können facheinschlägige Studien in Einzelfallentscheidungen anerkannt werden.
Alle Details sind dem Programmplanungsdokument der laufenden Programmperiode zu entnehmen.